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Sofortkredit vs. Beratung – Verbot von Werbung für Kredite mit sofortiger Auszahlung und ohne detaillierte Kreditfähigkeitsprüfung in Deutschland

Sofortkredit vs. Beratung – Verbot von Werbung für Kredite mit sofortiger Auszahlung und ohne detaillierte Kreditfähigkeitsprüfung in Deutschland

PrivatkreditRatgeber
Sofortkredit vs. Beratung – Verbot von Werbung für Kredite mit sofortiger Auszahlung und ohne detaillierte Kreditfähigkeitsprüfung in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2016 sind neue, für alle deutschen Kreditanbieter geltende, Richtlinien in Kraft getreten, welche zu einem erhöhten Konsumentenschutz beitragen sollten. Diese betrafen zum einen Konventionen der Kreditwerbung für Konsumkredite und zum anderen das Einführen einer Wartefrist vor Kreditauszahlung. Ein Nichtbefolgen dieser Regelungen, zum Beispiel indem weiterhin Sofortkredite angeboten werden, steht also im Widerspruch zu einer guten Kreditberatung.

Neue Konventionen zur Werbung für Konsumkredite

Aufgrund der bis dahin unklaren Vorstellung darüber, was genau unter das in Art. 36a des Konsumkredit-gesetzes enthaltene Verbot aggressiver Werbung für Konsumkredite fällt, wurden vom Verband der Konsum-finanzierung Deutschland als Selbstregulierungsmassnahme neue Werbekonventionen zur Konkretisierung dieses Gesetzes festgelegt. Dank dieser neuen Regelungen wurde das Verbot zwar etwas konkreter, jedoch ist trotzdem noch nicht ganz klar, was beim Werben für Konsumkredite in Ordnung ist und was dagegen verstösst.

Zu den neuen Werbekonventionen gehört, dass das Werben für die Vermittlung von Krediten ohne gründliche Kreditprüfung und trotz einem Eintrag bei der ZEK oder offenen Betreibungen untersagt wurde. Dies sollte verhindern bei Konsumenten den Eindruck zu erwecken, Konsumkredite seien schnell und ohne genaue Kreditfähigkeitsprüfung erhältlich.

Mit dem gleichen Ziel wurde auch das Anbieten von Sofortkrediten untersagt. Durch diese Präventions-massnahme sollte zusätzlich verhindert werden falsche Versprechungen an Konsumenten zu vermitteln, die darunter verstehen könnten, dass die Kreditvergabe mit sofortiger Auszahlung erfolgt. Zu diesem Zweck wurde festgelegt, dass Begriffe wie ‘Sofortkredit’ nicht mehr in Werbung für Konsumkredite benutzt werden sollen. Ebenfalls davon betroffen sind beispielsweise die Ausdrücke ‘Eilkredit’, ‘Expresskredit’ und ‘Kredit mit Sofortauszahlung’, sowie Formulierungen, die eine Kreditprüfung oder Auszahlung innert einem kurzen Zeitraum, wie einiger Stunden, oder eine Kreditvergabe ohne gründliche Kreditprüfung, beispielsweise unabhängig vom Einkommen versprechen.

Verlängerte gesetzliche Wartefrist nach Unterzeichnung des Kreditvertrags

Zum Schutz der Konsumenten wurden am 1. Januar 2016 eine Revision vom Widerrufsrecht laut Art. 16 des Bundesgesetzes über den Konsumkredit vorgenommen. Gemäss der Revision gilt nun eine Wartefrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung, die sich jedoch nur auf Kredite bis 80’000 € bezieht. Höhere Beträge sind von diesem Gesetz nicht betroffen, da sie nicht dem Konsumkreditgesetz unterstehen, und können also gleich nach korrekter Prüfung der Bonität ausbezahlt werden.

Grund für diese Wartefrist ist ebenfalls der Schutz der Konsumenten indem ihnen die Möglichkeit erteilt wird während dieses Zeitraums den Kreditvertrag noch schriftlich zu widerrufen. Diese Revision des Widerrufsrechts stellt jedoch eine Art Widerspruch in sich dar, da zwar die Wartefrist nach Vertragsunterzeichnung verlängert wurde, jedoch zur Gewährleistung der Kreditfähigkeit kein Zeitraum vorgegeben ist und ein schneller Kreditentscheid sowie Vertragsunterzeichnung in Ordnung sind.

Unsere Empfehlungen für Ihren Kredit

Aufgrund dieser neuen Regelungen ist es wichtig, dass Sie sich bei der Suche nach dem passenden Kredit nicht vor falschen Versprechungen täuschen lassen. Ausserdem gilt es dabei zu beachten, dass für die Vermittlung vom Kredit keine Gebühren von Ihnen verlangt werden. Solche zu erheben ist nämlich zum Schutz der Konsumenten ebenfalls verboten, weswegen eine kostenlose Kreditvermittlung zu erfolgen hat. Aus diesem Grund sollten Sie sich an einen vertrauenswürdigen Kreditanbieter wie die Mutuo.de wenden, der sich an die neuen Werbekonventionen und Gesetze hält.

Bei der Mutuo.de erfolgt der Kreditentscheid erst nach sorgfältiger Prüfung um den Konsumenten nicht der Gefahr einer Überschuldung auszusetzen. Zudem wird die gesetzliche Wartefrist von 14 Tagen eingehalten und es werden keine Bearbeitungsgebühren von den Kunden erhoben. Am besten stellen Sie Ihren Kredit-Antrag direkt hier.

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